Kirchenvorstand

das Leitungsorgan unserer Kirchengemeinde

Jedes evangelische Kirchenmitglied kann mitentscheiden, wer die Geschicke seiner Kirchengemeinde lenkt. Die letzte Wahl fand im Jahr 2009 statt.

Alle sechs Jahre werden in den 1.181 Gemeinden der EKHN die Kirchenvorstände gewählt. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer 18 Jahre alt ist, kann sich um eine Kandidatur bewerben oder von seiner Gemeinde als Kandidatin oder Kandidat aufgestellt werden.

Der Kirchenvorstand ist das oberste Leitungsorgan der Gemeinde. Er verwaltet unter anderem das kirchliche Vermögen, vertritt die Gemeinde in rechtlichen Fragen, wählt die Pfarrer und Pfarrerinnen, trägt die Mitverantwortung für die Seelsorge und die Gottesdienstgestaltung und ist gemeinsam mit den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das Gemeindeleben verantwortlich. Je nach Gemeindegröße besteht er aus sechs bis zwanzig Mitgliedern sowie den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinde.

Den Vorsitz sollte ein gewähltes Kirchenvorstandsmitglied übernehmen, in dem Fall ist dann die Pfarrerin oder der Pfarrer qua Amtes der stellvertr. Vorsitzende. Findet sich kein ehrenamtliches Mitglied ist automatisch die Pfarrerin oder der Pfarrer Vorstizender, es wird dann der / die Stellvertreter/in gewählt.



alle drei inzwischen verabschiedeten Kirchenvorst

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